Ist nur ein Vorstand bestellt, vertritt er die Genossenschaft allein. Besteht der Vostand aus mehr als einem Mitglied vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung sowie die Beförderung der Vermögensbildung der Mitglieder. Insbesondere fördert die Genossenschaft gemeinschaftliches, ökologisches und selbstbestimmtes Wohnen in dauerhaft gesicherten Verhältnissen, sowie die sozialen und kulturellen Belange ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Gegenstände des Unternehmens sind: a. Die Entwicklung und der Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen. b. Die nachhaltige Bewirtschaftung von Nutzpflanzen zur Ernährungssicherung c. Die Vermögensverwaltung des eigenen Vermögens. d. Das Betreiben von gemeinsamen Fahrzeugen. Die Genossenschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Zweigniederlassungen und andere Unternehmen gründen oder solche erwerben. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig.