Der Vorstand besteht grundsätzlich aus mindestens zwei Vorstandsmitgliedern. Solange die Genossenschaft weniger als 21 Mitglieder hat, wird nur ein Vorstandsmitglied bestellt. Jedes Vorstandsmitglied ist ein einzelvertretungsberechtigt. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt in Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder, sowie ihrer kulturellen und sozialen Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb, als Dienstleistungsgenossenschaft, die ihre Mitglieder mittels vorteilhafterer Konditionen in gewerblicher Vermietung und Verpachtung maschineller und oder unbeweglicher Anlagen fördert. Gegenstände des Unternehmens sind: a) Vermietung und Verpachtung von technischen, gewerblichen und industriellen maschinellen und intelligenten Produktionsanlagen und -stätten, ebenso Bearbeitungszentren sowie alles in allem dazugehöriger umfassender oder charakteristischer betrieblicher Logistik, die auch Planung, Steuerung und Optimierung betrieblicher Güter-, Transport- und Personalströme beinhaltet; b) Errichtung, Erwerb und Entwicklung von Hoch- und Tiefbauten, die als technische, gewerbliche und industrielle Produktionsstätten oder und deren Administration dienen;