| Gegenstand | 1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb; insbesondere durch gemeinsamen Rahmen, der Unterstützung untereinander und dem einheitlichen Auftreten nach außen sowie dem gemeinschaftlichen, zentralen Einkauf und Verkauf von Produkten, Waren, Immobilien und Dienstleistungen. 2. Gegenstand des Unternehmens ist: - Gemeinschaftlicher zentraler Einkauf von Rohstoffen, Hilfsstoffen, Betriebsstoffen, Geräten, Anlagen, Fahrzeugen, beweglichen Wirtschaftsgütern, Energie und Versicherungen insbesondere für die Gastronomie und den Fördergeschäftsbetrieb der Genossenschaft; - Beratung und Akquise insbesondere zu genehmigungsfreien betriebswirtschaftlichen Beratungen, kaufmännischen Dienstleistungen, Coachings, Consulting von Unternehmern und Unternehmen sowie anschließende beratende Begleitung; - Produktion von Büchern, Videos und Podcasts sowie weitere Publikationen zur Markenstärkung sowie die Veranstaltung von Seminaren, Webinaren und Fortbildungen; - Gemeinschaftliche Forschung, Betreuung und Produktdesign für Systemgastronomie und Restaurants; - Public relations-, Marketing- und Vertriebsdienstleistungen, Betrieb von Webseiten und Social Media Marketing sowie gemeinschaftlicher Bürobetrieb der Mitglieder; - Ankauf und Anmietung, Verkauf und Vermietung von gastronomisch genutzten Immobilien und von bebauten und unbebauten Grundstücken, auch international; - Verwertung von Lizenzen und Rechten der Mitglieder; - Gemeinschaftliche Projektierung, Entwicklung, Umsetzung und Betrieb sowie Vermietung von innovativen Konzeptionen und Anlagen des betreuten Wohnens, Seniorenwohnens, der Kurzzeitvermietung, sowie Ferienanlagenkonzepte; - Vermietung von Fahrzeugen jeglicher Art; - Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; - Übernahme aller im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen insbesondere im Zusammenhang mit gastronomischer Nutzung oder Teilnutzung Die Ausdehnung des Fördergeschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. |