Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Gegenstand
(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb (2) Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere: a) Planung, Herstellung, Beschaffung, Unterhalt und Betrieb von Beregnungsanlagen b) Beschaffung und Bereitstellung von Wasser für die Beregnung c) Beratung in Fragen der Beregnung sowohl bei der Pflanzung als auch während der Vegetation d) Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen