Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche und soziale Förderung und Betreuung der Mitglieder. Gegenstand des Unternehmens ist - der Betrieb und Unterhalt eines Ladengeschäftes - der Handel, das Kommissions- und Vermittlungsgeschäft mit für den Verbrauch erforderlichen Waren, Gütern und Dienstleistungen. - die Förderung gemeinschaftlicher Teilhabe und das Ermöglichen sozialer Dienstleistungen