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Code: Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (065)
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder, insbesondere auch durch eine gute, sichere Wohnungsversorgung zu sozial verträglichen Kosten, sowie deren sozialen und kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes.