Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Gegenstand
(1) Zweck der Genossenschaft ist die soziale und wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. (2) Gegenstand des Unternehmens ist die Lebensqualität in der Gemeinde Neuweiler zu sichern. Dazu gehört besonders die Versorgung der Neuweiler Bürger mit den Erfordernissen des täglichen Bedarfs und was damit in Zusammenhang steht, wie beispielsweise: a) Betreiben eines Dorfladens mit Café b) Handel mit Gütern und Vermittlung und Erbringung von Dienstleistungen c) Unterhaltung und der Betrieb von Senioreneinrichtungen
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Es besteht ein Mindestkapital von 25% des Anlagevermögens, das zum jeweiligen Bilanzstichtag ausgewiesen wird.