GNR 720166 AG Stuttgart · aktuell
Strukturierte Informationen
HRW Bauen + Wohnen Genossenschaft eG
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Instanzdaten
Instanznummer
0
SachgebietCode: Genossenschaftsregister (012)
Auswahl Instanzbehörde › GerichtCode: Registergericht Amtsgericht Stuttgart (B8534)
Aktenzeichen › … › Strukturiertes Aktenzeichen
RegisterCode: Genossenschaftsregister (AG) (GnR)
Laufende Nummer
720166
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Strukturierter Registerinhalt
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Rechtsträger(in) (287)
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Registergericht (288)
Rolle
Rollennummer
3
RollenbezeichnungCode: Einreicher(in) (215)
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Fachdaten Register
MitteilungsartCode: HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtsträger › Referenzierte Rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Satzung vom 20.04.2020.
Abruf Uhrzeit
19:57:21
Abruf Datum
2025-01-02
Letzte Eintragung
2020-06-22
Anzahl Eintragungen
1
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
2020-04-20
Rechtsträger
Bezeichnung › Aktuelle Bezeichnung
HRW Bauen + Wohnen Genossenschaft eG
Angaben zur Rechtsform › RechtsformCode: Eingetragene Genossenschaft (eG)
Sitz › Ort
Frittlingen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB befreit.
Gegenstand
Die Förderung des Erwerbs, der Wirtschaft der Mitglieder und deren soziale und kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes und einer guten, sicheren, sozial verantwortbaren sowie lebensgerechten Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. Die Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Belastung, Veräußerung von Grundstücken und die Übernahme aller im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben, hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind oder geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern, sich an anderen Unternehmehn beteiligen, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses sein, Zweigniederlassungen und andere Unternehmen gründen, solche erwerben oder als deren Komplementärin fungieren. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben, Genussrechte und stille Beteiligungen gewähren und ist berechtigt, Teile des Genossenschaftskapitals in rentierliche Geld- und Kapitalmarktpapiere anzulegen. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Keine Nachschusspflicht.