Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB befreit werden.
Gegenstand
Der Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und praxisnahe Ausbildung seiner Mitglieder mittels eines am allgemeinen Geschäftsverkehrs im Sinne einer Lehrfirma der DHBW Heilbronn teilnehmenden Unternehmens. Der Gegenstand des Unternehmens ist das Rösten von Rohkaffee, sowie das Mahlen des Röstkaffees und der Verkauf dieser Produkte. Der Verkauf von gebrühtem Kaffee bzw. Kaffeegetränken inklusive der Herausgabe von Zutaten zu diesen Getränken und ergänzender Waren gehören ebenfalls zum Gegenstand des Unternehmens. Darüber hinaus sind der Genossenschaft alle Tätigkeiten gestattet, die den Geschäftszweck fördern, den Studierenden der DHBW Heilbronn eine praxisnahe Ausbildung ermöglichen.