Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Gegenstand
Vermietung von Fahrzeugen (Carsharing) und die Bereitstellung weiterer Verkehrs- und Mobilitätsdienstleistungen unter besonderer Beachtung ökologischer und sozialer Belange