Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Gegenstand
Der Betrieb und Unterhaltung eines Verkaufsladens und der Handel, das Kommissions- und Vermittlungsgeschäft mit für den Verbrauch erforderlichen Waren, Gütern und Dienstleistungen.