Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Gegenstand
Der gemeinschaftliche Einkauf von Bedarfsgütern des täglichen Bedarfs, die Abgabe dieser Güter mit dem Zweck der Versorgung der Einwohner von Langenbeutingen sowie der umliegenden Ortschaften im Rahmen eines Einzelhandelsgeschäftes sowie der Betrieb und Unterhaltung von Verkaufsläden.