Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
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Code: Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (065)
Gegenstand
Das Erbringen von Dienstleistungen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement, insbesondere Analyse- und Beratungsangebote sowie die Durchführung gesundheitsfördernder Maßnahmen im Rahmen einer ganzheitlichen Beratungs- und Betreuungstätigkeit des Firmengeschäfts. Zur Erreichung des Zwecks der Genossenschaft kann diese Maßnahmen ergreifen, die über die des Satz 1 hinausgehen, insbesondere Kooperationen mit Personen eingehen, die nicht auf den Gebieten der satzungsgemäßen Aufgaben der Mitglieder tätig sind.