| Gegenstand | Die Bereitstellung von Beratungen, Schulungen, Verwaltung und Dienstleistungen für nicht rechtsfähige Stiftungen, Treuhandstiftungen und ähnliche Organisationen. Die Übernahme der Treuhandschaft für "nicht rechtsfähige Stiftungen" von Menschen und Organisationen deren Ziele sind: Bestehende Werte erhalten, mehren und schützen. Streitigkeiten um die Werte vermeiden oder unterbinden. Die Verfügungs- bzw. Satzungsbestimmt eine entsprechende, rechtsverbindliche Aufsicht benötigen die jeweils eine individuelle Schaffung einer verbindlichen, eigenständigen und transparenten Organisationsstruktur für ihre Stiftung benötigen beim Herstellen von Kontakten zu geeigneten Fachleuten aus den Bereichen Steuerrecht, Immobilienrecht und -Verwaltung, sowie Kapital- und anderen Wirtschaftsbereichen Unterstützung benötigen. Jede Treuhandstiftung inklusive Ihr Vermögen wird separat, einzeln vertreten, verwaltet und betreut. Treuhandvermögen ist nicht Genossenschaftsvermögen. Die Vergütung des beauftragten Treuhänders wird als Dienstleistung berechnet. b) Ausbildung und Qualifizierung zum "geprüften Treuhänder" Weiterbildung-Angebote und Seminarveranstaltungen. Vermittlungen von geeigneten Treuhändern und Aufbau eines Kontakt-Forum für Treuhänder Vertretung und Repräsentation der Interessen der Treuhandstiftungen (Mitgliedern) gegenüber der gesamten Öffentlichkeit 3. Unterstützung bei der Weiterbildung, Suche und Vermittlung von Mitarbeitern von und für Mitglieder. 4. Abwicklung und Unterstützung von Projekten, die dem Leitbild der Genossenschaft entsprechen. 5. Bereitstellung weiterer Dienstleistungen zur Stärkung der Mitglieder, Mitgliedsunternehmen, Treuhandstiftungen und KMU. 6. Vermittlung von Aufträgen an Freiberufler, Selbstständige, Fachspezialisten und an Firmen (Unternehmen). 7. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. 8. Die Genossenschaft kann Niederlassungen gründen und sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen. 9. Das Genossenschaftsvermögen wird grundsätzlich getrennt von anderen Geldern und Vermögen verwaltet. |