Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Gegenstand
Die Durchführung des landwirtschaftlichen Nutzungs- und Dienstleistungsgeschäftes, insbesondere die Bereitstellung von Lade-, Reinigung- und Transporteinrichtungen und den damit verbundenen Tätigkeiten für landwirschaftliche Erzeugnisse.