Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Gegenstand
a) die Sicherstellung einer planvollen nachfragegerechten Erzeugung von Trauben in quantitativer und qualitativer Hinsicht. b) der Absatz von Erzeugnissen aus Trauben nach festgelegten Qualitäts- und Verkaufsregeln, die ein marktgerechtes Angebot sicherstellen. c) die Übernahme von Dienstleistungen zur Förderung des Geschäftsbetriebs der Mitglieder, insbesondere in den Bereichen Marketing und Vertrieb sowie Logistik d) die Übernahme von Tätigkeiten im Bereich des Rechnungswesens, der Organisation und der Verwaltung.