Ist nur ein Vorstand bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Vorstände bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
a. Die Entwicklung und der Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien, Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen, Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen. b. Die Vermögensverwaltung des eigenen Vermögens. c. Das Betreiben von gemeinsamen Fahrzeugen.