Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Gegenstand
(1) Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. (2) Gegenstand des Unternehmens ist der gemeinschaftliche Einkauf von Bedarfsgütern des täglichen Bedarfs, die Abgabe dieser Güter mit dem Zweck der Versorgung der Einwohner von Götzingen sowie der umliegenden Ortschaften im Rahmen eines Einzelhandelsgeschäftes sowie der Betrieb und die Unterhaltung von Verkaufsläden. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Um die Wirtschaft der Mitglieder wirksam zu fördern, kann sich die Genossenschaft an gemeinschaftlichen Einrichtungen des Genossenschaftswesens und an sonstigen Unternehmen beteiligen oder diese gründen.