Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen gemeinsam.
Die Sicherstellung der Medizinischen Versorgung in der Region Kraichgau im Sinne der Förderung sozialer Belange nach § 1 Abs. 1 des Genossenschaftsgesetzes. Zweck der Genossenschaft ist dabei die wohnortnahe medizinische Unterstützung von Personen, die insbesondere infolge ihres körperlichen Zustandes auf Hilfe anderer angewiesen sind. Das Betreiben von Medizinischen Versorgungszentren und Zweigpraxen, die Unterstützung von Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen, die Förderung der sektorenübergreifenden sowie multiprofessionellen Zusammenarbeit, Case Management sowie Prävention und Gesundheitsförderung. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.