Ist nur ein Vorstandmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind meherere Vorstandsmitglieder bestellt vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist gemeinsam.
Die Förderung der Mitglieder im Sinne des § 1 Abs. 1 des Genossenschaftsgesetzes. Gegenstand der Genossenschaft ist die Sicherung der ärztlichen Versorgung in der Stadt Maulbronn durch die Gründung und das Betreiben von Medizinischen Versorgungszentren und von Zweigpraxen, die Unterstützung von Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen, die Förderung der sektorenübergreifenden sowie multiprofessionellen Zusammenarbeit, Case Management, Prävention und Gesundheitsförderung.