Besteht der Vorstand aus einer Person vertritt diese allein. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder sowie deren sozialen und kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Gegenstände des Unternehmens sind: a. Die Entwicklung und der Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen. b. Die Vermögensverwaltung des eigenen Vermögens. Das Betreiben von gemeinsamen Fahrzeugen.