Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dies die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
a. Die Entwicklung und der Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen. b. Die Vermögensverwaltung des eigenen Vermögens. c. Das Betreiben von gemeinsamen Fahrzeugen.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Das Mindestkapital beträgt 60 % der eingezahlten Geschäftsanteile.