| Gegenstand | (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb; insbesondere durch gemeinsamen Rahmen, der Unterstützung untereinander und dem einheitlichen Auftreten nach Außen, der gemeinschaftlichen Gestaltung des Wohnens, Lebens, Arbeitens nach den Gesetzen Gottes mit dem Ziel der Errichtung des Reichs Gottes auf Erden, sowie dem gemeinschaftlichen Einkauf und Verkauf von Produkten und Dienstleistungen und dem Ausbau der Autarkie und Autonomie der Mitglieder und der gemeinschaftlichen Förderung der Diakonie. (2) Gegenstand des Unternehmens ist a) Gemeinschaftlicher zentraler Einkauf von Dienstleistungen, Rohstoffen, Hilfsstoffen, Betriebsstoffen, Handelswaren, Anlagen, Fahrzeugen, Immobilien und beweglichen Wirtschaftsgütern, insbesondere zum Betrieb der Genossenschaft; b) Verkauf der Produkte und Dienstleistungen der Mitglieder; c) Produktentwicklung, Portalentwicklung und IT Entwicklungen insbesondere Schaffung einer Plattform für umsetzbare Visionen; d) Diakonische Dienste, Dienstleistungen zur Unterstützung Kranker und Bedürftiger Menschen; e) Veranstaltungen von Seminaren und Fortbildungen im Bereich Diakonie und zur Selbstlernunterstützung; f) Vermietung von Fahrzeugen und technischem Gerät; g) Gemeinschaftliche Projektierung, Entwicklung, Umsetzung und Betrieb sowie Verkauf und Vermietung von Immobilien, innovativen Konzeptionen und Anlagen des betreuten Wohnens, Seniorenwohnens, der Kurzzeitvermietung, sowie Ferienanlagenkonzepte. h) PR, Marketing- und Vertriebsdienstleistungen, kaufmännische Dienstleistungen sowie der gemeinschaftliche Bürobetrieb für die Mitglieder; i) Betrieb einer Kantine. (3) Die Genossenschaft kann Zwiegniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen, soweit diese Beteiligungen eine untergeordnete Hilfs- oder Nebenfunktion für die Genossenschaft darstellen (§ 1 Abs. 2 GenG). (4) Die Ausdehnung des Fördergeschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. |