Die Generalversammlung vom 25.05.2024 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Zweck, Gegenstand), § 2 (Geschäftsanteil, Zahlungen, Rücklagen, Nachschüsse, Haftung, Rückvergütung, Verjährung, Mindestkapital) und § 3 (Generalversammlung) beschlossen.
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Zweck der Genossenschaft Ist die Förderung des Erwerbs, der Wirtschaft der Mitglieder und deren soziale und kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Gegenstand de Unternehmens ist a.) Büro- und Haushaltsdienstleistungen; b.) die Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Belastung und Veräußerung von Grundstücken; c.) die Fort-, Aus- und Weiterbildung; d.) die Erbringung von osteopathischen und physiotherapeutischen Leistungen; e.) der gemeinschaftliche Einkauf von Waren, Gütern, Betriebsbedarf, Fahrzeugen, Reisen und beweglichen Wirtschaftsgütern; f.) die Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von Gemeinschaftsanlagen, Folgeeinrichtungen, sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Einrichtungen. Die Genossenschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind oder geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Organ Im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses sein, Zweigniederlassungen und andere Unternehmen gründen, solche erwerben oder als deren Komplementärin fungieren. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben, Genussrechte und stille Beteiligungen, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren und ist berechtigt, Teile des Genossenschaftskapitals In rentierliche Geld- und Kapitalmarktpapiere anzulegen. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Ist ein Mitglied mit mehr als einem Geschäftsanteil beteiligt, so tritt durch die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein.