| Gegenstand | Die Förderung der Wirtschaft der Mitglieder durch eine dauerhafte, preisgünstige, gute, sichere und sozial wie ökologisch verantwortliche Wohnungsversorgung, sowie die Beförderung der Vermögensbildung der Mitglieder. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, errichten, erwerben, vermieten, verkaufen sowie bewirtschaften und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören: a) Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, b) Läden und Räume für Gewerbetreibende, c) gebäudetechnische Anlagen sowie Anlagen zur Energieerzeugung und -versorgung, d) soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig. Die Genossenschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn dies der Förderung der Mitglieder dient. |