Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens fünf Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Gegenstand
(1) Die Genossenschaft bezweckt die Förderung der sozialen und kulturellen Belange der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. (2) Der Gegenstand ist die Gestaltung eines freien Lernortes u. a. durch den Betrieb einer genehmigten, freien, alternativen Schule in freier Trägerschaft einschließlich aller für den Schulbetrieb erforderlichen Einrichtungen. Daneben können weitere Einrichtungen betrieben werden, die geeignet sind, den Zweck der Genossenschaft zu fördern und dem Nutzen der Mitglieder zu dienen. (3) Die Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig.