Der Vorstand besteht aus mindestens einem Mitglied. Ist nur ein Mitglied bestellt vertritt er allein, sind mehrere bestellt vertreten zwei gemeinsam. Die Genossenschaft kann auch durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten werden. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
a) Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb, Sanierung, Modernisierung und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen; b) Erwerb, Belastung, Vermietung, Verpachtung und Veräußerung von Grundstücken und die Übernahme aller im Bereich der Wohnungwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben; c) die Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von Gemeinschaftsanlagen, Folgeeinrichtungen, sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Einrichtungen.