Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, vertritt dieses allein. Bei Vorhandensein mehrerer Vorstandsmitglieder, vertreten zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
a.) die Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen; b.) der An- und Verkauf von Immobilien; c.) die Sanierung, Renovierung und Modernisierung von Bauten; d.) die Vermietung und Verpachtung von Wohn- und Gewerbebauten; e.) die Versorgung eigener Mitglieder mit Wohnraum; f.) die Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung von Gemeinschaftsanlagen, Folgeeinrichtungen, Läden und Räumen für Gewerbebetreibende, soziale, wirtschaftliche, kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.