Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Ansonsten vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere a) IT-Dienstleistungen (Netzwerk- und Benutzeradministration, Applikationsprogrammierung und -pflege, Homepageerstellung und -pflege); b) Beratung von Firmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen, vorrangig nach China; c) Vermittlung von Aufträgen und Geschäftsbeziehungen.