Ist nur ein Vorstand bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Die wirtschaftliche, soziale, kulturelle, sportliche, intellektuelle und spirituelle Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung.