Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Die Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb und Betreuung von Bauten und Grundstücken in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Betreuung, Belastung, Veräußerung; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, kirchliche, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben, Genussrechte und stille Beteiligungen gewähren und ist berechtigt, Teile des Genossenschafts-kapitals in rentierliche Geld- und Kapitalmarktpapiere anzulegen und Edelmetalle zu erwerben. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig.