Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam oder von einem Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (007)
Gegenstand
Das Erbringen von wissenschaftlichen Dienstleistungen im Bereich Chemie, Physik & Geophysik, Geologie, Geotechnik & Hydrogeologie, Biologie & Umweltwissenschaften Mineralogie & Materialwissenschaft durch: Entnahme von Materialproben Entwickeln von Untersuchungs- und Fertigungsverfahren Herstellen von Untersuchungsgeräten den Betrieb einer Prüfstelle für chemisch-physikalische Untersuchungen an Materialproben Darstellen von Probeneigenschaften und chemisch-physikalischen Vorgängen in Raum und Erstellen von Untersuchungsberichten Erstellen von Gutachten