Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Gegenstand
Der gemeinschaftliche Einkauf von Bedarfsgütern des täglichen Bedarfs, die Abgabe dieser Güter gegen Barzahlung mit dem Zweck der Versorgung der Einwohner von Sinzheim-Leiberstung sowie der umliegenden Ortschaften im Rahmen eines Einzelhandelsgeschäftes sowie der Betrieb und Unterhaltung eines Verkaufsladens.