| Gegenstand | Die Genossenschaft kann Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften, betreuen und verwalten, hierzu zählen u.a. Wohnungs-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, Verkehrs- und Freizeitimmobilien und alle damit verbundenen Aufgaben im Dienstleistungsbereich. Die kann alle im Bereich des Grundstücks-, Wohnungs-, und Immobilienwesens, des Städtebaus, der Infrastruktur und der Raumordnung anfallenden Aufgaben übernehmen. Dazu gehören auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Vermögen verwalten, sowie Versicherungs- und Finanzdienstleistungen und Unternehmens- und sonstige Beratung durchführen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft kann auch sonstige Geschäfte tätigen, die geeignet sind, dem Zweck der Genossenschaft zu dienen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. |