Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
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Code: Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (065)
Gegenstand
Der Zweck der Genossenschaft ist, ihre Mitglieder vorrangig durch nachhaltig erzeugten und bewirtschafteten Mietraum zu fördern. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Die Genossenschaft beschränkt sich auf insgesamt 15 Hausprojekte. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, Anlagen zur Energieerzeugung und -versorgung, nachhaltige Formen der Mobilität sowie soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.