Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen vertreten. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB befreit werden.
Gegenstand
Die Initiierung von Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene, die Beteiligung an Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien und des Klimaschutzes vor Ort und in der Region. Eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Bürgerenergiegenossenschaften der Region Baden mit Maßnahmen und Beteiligungen ist anzustreben.