Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
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Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
Die Initiierung, Finanzierung und Umsetzung von Projekten zur Erzeugung und zum Vertrieb erneuerbarer Energien auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene, die Beteiligung an Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien und die Initiierung, Mitarbeit und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und des Klimaschutzes vor Ort, in der Region und überregional.