Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung Von181BGBFreitext
Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
Der Aufbau und Ausbau einer regionalen, resilienten Versorgungsstruktur für Güter des täglichen Bedarfs und Dienstleistungen für ihre Mitglieder unter Förderung des Gedankens der selbstorganisierten Produktion und Weiterverarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen im Sinne der Prinzipien der solidarischen Landwirtschaft. Dies geschieht v. a. durch - die eigene Erzeugung oder den Erwerb von nachhaltigen landwirtschaftlichen Produkten, deren Lagerung, Verarbeitung, Übertragung und Vertrieb; - die Herstellung und den Erhalt solidarischer Kooperationsbeziehungen mit lokalen und regionalen Partnerbetrieben; - sowie die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zu umweltverantwortlicher, klimagerechter und solidarischer (Land-)Wirtschaft, saisonaler und regionaler Ernährung und gutem Essen.
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Das Mindestkapital beträgt 80 % der Summe der Geschäftsguthaben am Ende des Geschäftsjahres.