Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
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Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
- Die Initiierung und die Realisierung von Projekten zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien, sowohl Strom als auch Wärme, auf lokaler und regionaler Ebene. - Die Beteiligung an Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien und die Initiierung von Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und des Klimaschutzes vor Ort und in der Region. - Die Förderung und Unterstützung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich der Information von Mitgliedern und Dritten sowie der Öffentlichkeitsarbeit.