Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung Von181BGBFreitext
Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
(1) Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder durch Belieferung mit Nahwärme und die eigenständige und umweltfreundliche Energieerzeugnung durch erneuerbare Energien. (2) Gegenstand des Unternehmens ist a) die Initiierung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere der Betrieb eines Nahwärmenetzes für angeschlossene Mitglieder in Winden im Elztal und Abschluss der entsprechenden Verträge mit Lieferanten und Kunden, b) die Erzeugung der erforderlichen Energie in eigener Regie, c) die Beantragung von Fördermitteln und das Einwerben von Drittmitteln zur Finanzierung der Unternehmensziele.