Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (065)
Gegenstand
- Erwerb von geeigneten Immobilien. - Erwerb von Land und landwirtschaftlichen Flächen. - Neu- und Umbaumaßnahmen auf dem Genossenschaftsbesitz. - Angebot von Wohnraum durch Vermietung. - Verpachtung und Vermietung von Teilen des Genossenschaftsbesitzes. - Anschaffung und Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern. - Unterbringung und Versorgung von Gästen. - Durchführung von Seminaren und Veranstaltungen. - Betrieb und Vermietung eines Veranstaltungsraumes. - Planung und Durchführung von pädagogischen Angeboten. - Förderung von nachhaltigem Tourismus. - Ökologische Bewirtschaftung vorhandener und zugepachteter Flächen. - Artgerechte Tierhaltung. - Förderung und Umsetzung von Permakulturprojekten. - Betrieb eines Hofladens und die Vermarktung von Produkten. - Teilweise Selbstversorgung in den Bereichen Nahrungsmittel und Energie.