Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
a. Die Beratung zum Thema Energieeffizienz und Energiemanagement unter Berücksichtigung der technischen als auch der kaufmännischen Aspekte; b. Senkung der umweltbezogenen Betriebskosten bei gleichzeitiger Optimierung der Umweltleistungen, z. B. durch Verringerung von Ressourcenverbrauch und Emissionen; c. Förderung der Klimaneutralität durch Handel und Erzeugung von erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Windkraft und Wasserstoff) sowie CO2-Zertifikaten; d. die Entwicklung und der Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen; e. kulturelle und soziale Geschäftsgegenstände zur Pflege Entwicklung/Weiterentwicklung und Gestaltung der verschiedensten Bereiche in unterschiedlichen Ländern.