Jedes Vorstandsmitglied vertritt allein und ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten (§ 181 Alt. 2 BGB) Rechtsgeschäfte abzuschliessen.
Gegenstand
Planen, Durchführen und Begleiten von EDV-Projekten; Anbieten von Servicearbeiten/Dienstleistungen im EDV-Bereich und Entwicklung von Software.