Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
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Code: Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (065)
a) Erwerb, Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung von Energie, insbesondere Photovoltaikanlagen; b) Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom und/oder Wärme; c) Unterstützung und Beratung in Fragen der Energiegewinnung einschließlich einer Information von Mitgliedern und Dritten, sowie Öffentlichkeitsarbeit; d) gemeinsamer Einkauf von Anlagen zur Erzeugung von Energie für Mitglieder und Dritte; e) Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von Gemeinschaftsanlagen, Folgeeinrichtungen, sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Einrichtungen und Dienstleistungen.