Gesamtprokura gemeinsam mit einem Mitglied des Verwaltungsrats oder einem anderen Prokuristen:
Gegenstand
Die Genossenschaft ermöglicht es ihren Genossenschaftern (im Folgenden "Mitgliedern"), unter Wahrung und zur Stärkung ihrer Unabhängigkeit, durch gemeinsame Selbsthilfe ihrer Mitglieder, deren Wissen und Kräfte zum eigenen Nutzen und zum Nutzen der Genossenschaft für die Verbesserung des beruflichen Images, der Berufsethik und der Ausbildung einzusetzen sowie die Bedeutung der Genossenschaft als Gesprächs-, Handels- und Wirtschaftspartner zu erhöhen. Die Genossenschaft ist auf diese Weise bestrebt, den Mitgliedern mit ihren Dienstleistungen einen maximalen Nutzen zu bringen.