Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung Von181BGBFreitext
Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
Die Sicherstellung der haus- und zahnärztlichen Grundversorgung mittels Errichtung und Vermietung eines Ärztehauses im Allein-, Mit-, Teil-, Sonder- oder Gemeinschaftseigentum; die Hausverwaltung; die Wohnungseigentumsverwaltung; die Förderung des sozialen Zusammenlebens in der Stadt Tengen.