Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
a. Handel und Vertrieb, An- und Verkauf, von und mit beweglichen, materiellen Gütern jeglicher Größenordnung, für den privaten, gewerblichen, industriellen Zweck. Vollbringung aller mit den vorgenannten, einhergehenden Dienstleistungen; b. Beratung und Vermittlung von Personal, Coaching im psychosozialen und systemischen Bereich, sowie Projektkoordination; c. Kaufmännische und technische Dienstleistungen, Marketing- und Eventplanung d. Die Entwicklung und der Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen; e. kulturelle und soziale Geschäftsgegenstände zur Pflege Entwicklung/ Weiterentwicklung und Gestaltung der verschiedensten Bereiche in unterschiedlichen Ländern.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Das Mindestkapital beträgt 60 % der eingezahlten Geschäftsanteile.