Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
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Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
Die Vermarktung von Waldprodukten und die Vermittlung und Durchführung von Dienstleistungen im Bereich der Waldbewirtschaftung und Waldpflege für die angeschlossenen Mitglieder, um so auch auf die Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und des Absatzes von Forsterzeugnissen an den Erfordernisse des Marktes hinzuwirken.