Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Die Vorstandsmitgliedert können von den Beschränkungen des § 181 2. Alternative BGB befreit werden.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist: a) die Erzeugung und der Absatz von Erzeugnissen aus Trauben nach festzulegenden Erzeugungs-, Qualitäts- und Verkaufsregeln, die ein marktgerechtes Angebot sicherstellen b) die Erfassung und Zukauf von Trauben, Traubenmaische, Traubenmost und Offenwein c) der Erwerb, Verkauf, Pachtung und Verpachtung von Rebflächen zur Vermeidung von Flächenverlusten, d) die Durchführung von Geschäften, die der Förderung des Unternehmens dienen.