Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
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Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
Der gemeinschaftliche Einkauf von Bedarfsgütern aller Art im Großen und Abgaben im Kleinen gegen Bezahlung speziell zur Versorgung der Einwohner, Gäste und Besucher von Öflingen im Rahmen eines Einzelhandelsgeschäfts.